06.02.01.20 (Baden-Württemberg) Konstruktives Ausgestalten von Teilen/Baugruppen (Konstruktionstechniker/-in)
- Laufende Nr
- 326
- SYS_1
- 06
- SYS_2
- 06.02
- SYS_3
- 06.02.01
- SYS_4
- 06.02.01.20
- ORGEINHEIT
- Produktentwicklung
- UNB
- Forschung und Entwicklung
- AUFGFAM
- Konstruktion
- ERAAA
- Konstruktives Ausgestalten von Teilen/Baugruppen (Konstruktionstechniker/-in)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 11
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Durchführen von abgegrenzten Konstruktionsaufgaben
Teile, Baugruppen, Zusammenbauten nach Vorgaben, Skizzen und Entwürfen konstruktiv ausgestalten. Verknüpfungen durch Anwendung/Abwandlung vorhandener Einzelfunktionen und Elemente konstruktiv bearbeiten. Formgestaltung, Maße und Toleranzen nach Entwürfen bzw. Angaben zeichnerisch untersuchen, fertigungstechnische Belange, Reparaturmöglichkeiten (z. B. Ein- und Ausbau) und Platzverhältnisse berücksichtigen, Teile vergleichbarer Funktion vereinheitlichen. Entwürfe unter Berücksichtigung der
festgelegten Fertigungstechnik, gegebenen Werkstoffen und technischen Normen detaillierungsreif ausarbeiten und mit den zuständigen Stellen abstimmen.
Bearbeiten von Konstruktionsänderungen
Notwendige Konstruktionsunterlagen beschaffen und prüfen, Ausführbarkeit und Funktion konstruktiv untersuchen, Konstruktionsänderungen abstimmen bzw. vorschlagen. Entwürfe zu fertigungsgerechten Zeichnungen weiterbearbeiten.
Erstellen von technischen Listen
Konstruktionsergebnisse in technische Listen (z. B. Stücklisten) unter Berücksichtigung des Nummernsystems und produktspezifischer Besonderheiten umsetzen. Technische Listen erstellen.
Durchführen von Berechnungen
Berechnungen zur Dimensionierung der zu konstruierenden Teile und Baugruppen anhand von Formeln durchführen (z. B. Festigkeit, Steifigkeit, Querschnitte, Schwerpunkte, Massen).
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | - | - |
| B Ausbildung Die konstruktive Ausgestaltung von Teilen, Baugruppen etc., die Vereinheitlichung von Teilen sowie die Durchführung von Berechnungen erfordert eine Ausbildung als staatlich geprüfte(r) Techniker/-in. | B4 | 19 |
| E Erfahrung Die notwendigen Kenntnisse des jeweiligen Erzeugnisprogrammes, der Einsatz der Fertigungstechnik und der Werkstoffe sowie die Anwendung der internen/externen Normen und des Nummernsystems erfordern eine 2- bis 3-jährige Erfahrung. | E3 | 5 |
| D Denken Die Ausarbeitung von konstruktiven Lösungen für Funktionen, Bauteile und Elemente unter Berücksichtigung fertigungstechnischer Belange, Reparaturmöglichkeiten und Platzverhältnisse erfordert die Kombination bekannter Lösungsmuster. | D4 | 8 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung Die Bearbeitung von Konstruktionsänderungen, die Erstellung und Abstimmung der möglichen Lösungen nach Vorgaben erfordern Handlungsspielraum bei einzelnen Teilaufgaben. | H3 | 5 |
| K Kommunikation Auftretende Abweichungen bei Konstruktionen, Konstruktionsänderungen erfordern Abstimmung bei häufig unterschiedlichen Voraussetzungen. | K3 | 5 |
| F Mitarbeiterführung | Keine - Summe Punkte | - 42 |